Honorar
Die Bemessung des Honorars für die Dienstleistung der Rechtsanwälte richtet sich grundsätzlich nach dem zeitlichen Umfang der Bemühungen, der Wichtigkeit und Bedeutung der Sache für die Klienten, sowie der Schwierigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gilt der jeweils gültige gerichtliche Honoraransatz, mindestens aber das Honorar gemäss Stundenaufwand. Im Einzelfall kann zusätzlich ein Interessenwert oder eine Pauschale vereinbart werden.
Die Dienstleistungen des Notariats richten sich nach dem jeweils gültigen kantonalen Tarif. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für den Kanton Basel-Stadt finden Sie hier.
Unsere Dienstleistungen sind mehrwertsteuerpflichtig, soweit die Dienstleistungen in der Schweiz oder in Liechtenstein erbracht werden, was üblicherweise der Fall ist, wenn der Klient seinen (Wohn-)Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein hat.