Arbeits- und Personalrecht
Wir beraten und vertreten Angestellte oder Arbeitgeber in den verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts sowie in den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Wir beraten insbesondere beim Verfassen von Arbeitsverträgen und Reglementen, bei der Auslegung von Verträgen, bei der Auflösung von Arbeitsverträgen und bei der Abfassung von Austrittsvereinbarungen. Dabei sind wir in sämtlichen Verfahrensarten tätig (Zivilverfahren vor Arbeitsgerichten, Disziplinar- und Strafverfahren).