Bau- und Planungsrecht, Submissionsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Bau- und Planungsrechtes baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mängelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Zudem stehen wir Ihnen im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architektenleistung und Ingenieurleistung, fehlerhafter Ausführung eines Werks oder bei sonstigen Mängeln zur Seite.
siehe dazu Notariat