Schuldbetreibung- und Konkursrecht
Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz dient der Verwirklichung des materiellen Rechts. Im Rahmen dieser Zielsetzung unterstützen wir unsere Klientschaft sowohl beratend und strategisch als auch bei der Führung von Prozessen; sei es bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr ungerechtfertigter Vollstreckungen. Ferner setzen wir uns dafür ein, wenn es darum geht, gefährdete Forderungen mittels Arrest zu sichern oder ungerechtfertigte Arreste abzuwehren.