Sportrecht
Das Sportrecht ist kein für sich isoliertes Rechtsgebiet. Geprägt wird es durch die Interaktionen von Athleten, Trainer, Vereinen, Verbänden, Sponsoren, Publikum und Medien, je nach Konstellation. Deshalb beinhaltet das Sportrecht u.a. Aspekte des Arbeitsrechts, des Kartellrechts, des Sozialversicherungsrechts, des Vermarktungsrechts, des Vereinsrechts, des Steuerrechts und des Haftpflichtrechts. Unser Team verfügt in diesem Zusammenhang insbesondere über grosse Erfahrung bei der Vertretung vor nationalen und internationalen Verbands- und Schiedsgerichten wie beispielsweise dem Tribunal Arbitral du Sport / Court of Arbitration for Sport in Lausanne.