Miet- und Pachtrecht
Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter in sämtlichen Bereichen des Miet- und Pachtrechts sowie den damit zusammen-hängenden Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Zivilgerichten.
Wir stehen Ihnen bei der Erstellung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen, während dem laufenden Miet- oder Pachtverhältnis (Mietzinserhöhung resp. -reduktion, Mangel am Mietobjekt, Mietzinshinterlegung, etc.) und bei der Beendigung desselben (Ausweisung von Mietern und Pächtern) zur Seite. Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Geschäftsliegenschaften sowie Retail-Flächen an Strassenlage und in Einkaufscentern.