Abofalle und Adressschwindler: Was tun?

Was ist eine Abofalle?
Eine Abofalle ist ein vermeintlich kostenloses Angebot im Internet, welches sich nach dem Vertragsschluss als kostenpflichtig herausstellt. Der Anbieter versteckt die Informationen zum Abschluss eines Abonnements im Kleingedruckten oft an einer nicht gut sichtbaren Stelle.
Oftmals müssen Sie bei einem vermeintlich kostenlosen Angebot Ihre persönlichen Kontaktdaten angeben und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Durch die Angabe Ihrer Kontaktdaten, wird ein Abo abgeschlossen und der Anbieter dieser Internetdienste wird Ihnen eine Rechnung zusenden.
Ein Abschluss eines Abonnements ist auch per SMS möglich. In der Regel ist ein Link in der erhaltenen SMS vorzufinden. Durch das Anklicken des Links wird ein Abo generiert.

Was sind Adressschwindler?
Adressschwindler sind Firmen, die oftmals Kleinunternehmen anlocken, Einträge in Adressregister, Internet-Branchenregister etc. vorzunehmen.
Die Adressschwindler senden per E-Mail, Fax oder Post amtlich wirkende Formulare für die Eintragung eines Gewerbes in ein Adressbuch oder für die Aktualisierung der Adressdaten zu. Im Kleingedruckten wird jedoch vermerkt, dass bei der Rücksendung des Formulars ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer fixen Laufdauer zustande kommt.

Ich bin auf eine Abofalle oder einen Adressschwindler reingefallen. Was kann ich tun?
Bestreiten Sie die Forderung sowie den Vertragsschluss mit eingeschriebenem Brief und zahlen Sie die erhaltene Rechnung nicht. Durch das Bestreiten per Einschreiben haben Sie einerseits einen Nachweis Ihrer Bestreitung und andererseits bei einer Retournierung der Sendung die Erkenntnis, dass es sich beim Rechnungssteller um eine betrügerische Scheingesellschaft handelt.
Bei ausländischen Rechnungsstellern handelt es sich in der Regel um Scheingesellschaften. So ist die Bestreitung der Forderung und des Vertrags nicht zwingend erforderlich. Dennoch ist das beschriebene Vorgehen zu Beweiszwecken trotzdem zu empfehlen, auch wenn es mit Kosten und Aufwand verbunden ist und das Ergebnis bereits im Voraus klar ist.
Sollte der Rechnungssteller Ihnen postalisch seine Kontoangaben ohne Adressangaben kommunizieren, ist ein Bestreiten der Forderung unmöglich und Sie können die Rechnung ignorieren.

Was habe ich bei der Nichtzahlung zu befürchten?
Der Rechnungssteller kann Sie betreiben. Hierzu wird Ihnen ein Zahlungsbefehl zugestellt.

Wie kann ich mich gegen eine Betreibung wehren?
Sie müssen die betriebene Forderung innert 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls bestreiten, indem Sie einen Rechtsvorschlag erheben. Rechtsvorschlag kann direkt beim Zustellungsbeamten erhoben oder später mündlich oder schriftlich dem Betreibungsamt mitgeteilt werden. Mit der Erhebung des Rechtsvorschlags wird das Betreibungsverfahren vorläufig eingestellt. Der Ball liegt nun beim Rechnungssteller, welcher vor Gericht die Rechtsöffnung zu beantragen hat. Ein Rechtsöffnungsverfahren ist mit Kosten verbunden. Zudem hat der Rechnungssteller die Rechtmässigkeit der Forderung zu beweisen, was ihm nicht gelingen wird. So wird der Rechnungssteller wahrscheinlich kein Rechtsöffnungsverfahren einleiten.

Ist ein rechtliches Vorgehen möglich?
Wenn Sie von dem Rechnungssteller dauernd mit unbegründeten Zahlungsaufforderungen belästigt werden, können Sie die Rechnungssteller bei der Polizei anzeigen. Zudem können Sie die Adressschwindler auch bei der Polizei anzeigen, denn deren Verhalten verstösst gegen den unlauteren Wettbewerb und ist strafbar.
Bei Abofallen oder Adressschwindler können Sie zusätzlich eine Anzeige beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erstatten.

Kann unsere Kanzlei Ihnen helfen?
Bei weiteren Fragen beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Gabriel Nigon / Chantal Fischli

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